Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 02.08.2021

I. Geltungsbereich

  1. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen, sowie für Verträge zwischen Astrid Bajor (im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt) und dem Auftraggeber, sofern dieser kein Verbraucher i.S. des § 13 BGB, sondern Unternehmer ist.
  2. Die AGB gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots durch den Auftraggeber, spätestens jedoch mit der Annahme des Materials zur Veröffentlichung.
  3. Wenn der Auftraggeber den AGB widersprechen will, ist dies schriftlich innerhalb von drei Werktagen zu erklären. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Auftragnehmer diese schriftlich anerkennt.
  4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.
  5. Die hier formulierten AGB treffen auf Leistungen im Bereich grafische Gestaltung, Webdesign, Foto, Video und Printmedien, wie auch auf Assistenzen in den jeweiligen Bereichen zu.

II. Zustandekommen des Vertrages

  1. Der Auftragnehmer ist für Angebote bis zum Ablaufdatum beim Auftraggeber gebunden. Das Angebot läuft nach 4 Wochen nach der Angebotserstellung und –zusendung aus. Ein Vertrag kommt nach Annahme durch den Auftraggeber als auch durch den Auftragnehmer oder durch die Erstellung eines ersten Entwurfes zustande.
  2. Für den Auftragsumfang gelten die jeweiligen Einzelvereinbarungen.

III. Mitwirkung Dritter und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass der Auftragnehmer zur Auftragserfüllung ggf. einzelne Teile der Leistung oder die Leistung insgesamt durch Dritte erbringen lässt und die dazu notwendigen Daten an Dritter weitergibt.
  2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das zur Verfügung gestellte Material auf eventuell bestehende Urheber- und/oder Copyrightrechte zu überprüfen und eventuell notwendige Erlaubnisse zur Verwendung einzuholen. Etwaige Ansprüche wegen Urheberrechts- und/oder Copyright-Verletzungen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
  3. Mit der Freigabe von Entwürfen, Bildmaterial, Grafiken/Design, Websiten und Footage durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text,Bild und Gestaltung. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen den Auftragnehmer stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Der Auftraggeber trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.

IV. Eigentumsrechte

  1. An Entwürfen und Grafiken/Designs werden nur einfache Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
  2. Alle erstellten Originaldaten bleiben während und nach der Auftragsabwicklung im Eigentum von dem Auftragnehmer. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe dieser, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
  3. Hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber Dateien jeglicher Art zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung des Auftragnehmers geändert werden.

V. Urheberrechte und Nutzungsrechte

  1. Der Auftraggeber erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung. Veröffentlichungen im Internet oder die Einstellung in digitale Datenbanken sind vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen zeitlich begrenzt auf die Dauer der Veröffentlichungszeiträume des entsprechenden bzw. eines vergleichbaren Printobjektes.
  2. Alle Entwürfe und fertigen Grafiken/Designs unterliegen dem Urheberrechtsgesetz.
  3. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden.
  4. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung des Materials bzw. der Daten zu dem vom Auftraggeber angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Aufraggeber angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich der Nutzungszweck, für den das Material, die Daten zur Verfügung gestellt worden sind.
  5. Jede über Ziffer 4. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Auftragnehmers und wird schriftlich im Angebot fixiert. Das gilt insbesondere für: – eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken, jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Materials bzw. der Daten, – die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Materials auf Datenträgern aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetoptische oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, DVD, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung und Verwaltung des Materials gem. Ziffer 3 AGB dient, – jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Daten auf digitalen Datenträgern, jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Daten im Internet oder in Online-Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt), – die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.
  6. Veränderungen des Materials durch Compositing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers und nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch darf das Material nicht abgezeichnet, nachgestellt, abgebildet oder anderweitig als Motiv benutzt werden.
  7. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Tochterunternehmen, zu übertragen. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Materials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Auftragnehmer vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.
  8. Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der Bedingung der vollständigen Bezahlung sämtlicher Zahlungsansprüche an den Auftragnehmer aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis.
  9. Der Auftragnehmer bleibt auch bei der Übertragung der ausschließlichen (exklusiven) Nutzungsrechte berechtigt, seine Daten zu Zwecken der Eigenwerbung selbst zu verwenden.
  10. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung und begründen kein Miturheberrecht.
  11. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über.

VI. Honorare und Zahlungsbedingungen

  1. Die Vergütung für die erbrachten Leistungen (Entwürfe, fertige Grafiken/Designs, Webdesigns etc.) und die Gewährung der Nutzungsrechte erfolgt nach vorheriger Vereinbarung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber. Insofern keine Vergütungsvereinbarung getroffen wurde, gilt eine Abrechnung nach Zeitaufwand.
  2. Der Arbeitnehmer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen (insbesondere Kosten für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc.) dem Auftraggebern in Rechnung zu stellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Übernahme der Kosten.
  3. Mit dem vereinbarten Honorar wird, gemäß den schriftlichen Vereinbarungen, die einmalige Nutzung des Materials zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff. V. 4 abgegolten.
  4. Soweit nicht anders vereinbart, ist die Zahlung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
  5. Das Honorar ist in Euro zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer.
  6. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag stehen und entsprechend zuvor mit dem Auftraggeber abgesprochen wurden, sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers.
  7. Das Honorar gemäß VI. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Material nicht veröffentlicht wird.
  8. Der Honoraranspruch ist bei Ablieferung der Aufnahme bzw. Daten fällig. Wird eine Produktion in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar mit jeweiliger Lieferung fällig. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Produktionsaufträgen Abschlagszahlungen entsprechend dem jeweils erbrachten Leistungsumfang zu verlangen.
  9. Ein erteilter Auftrag muss mindestens 72 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden. Bei Absage unter 72 Stunden bis zu 48 Stunden vor dem abgesprochenen Erfüllungszeitpunkt fallen 50% des vereinbarten Honorars an, bei Absage unter 48 Stunden 75% des vereinbarten Honorars. Die Übernahme der bis zu dem Zeitpunkt entstandenen Kosten durch Buchung von z.B. Reisen, Unterkunft, Material und Mitarbeitern wird zu 100% in Rechnung gestellt.
  10. Bei Vereinbarung eines Tagessatzes bezieht sich dieser auf einen maximal 8-stündigen Arbeitstag. Jede weitere Stunde gilt als Überstunde und wird entsprechend (1/8 des Tagessatzes + 25% = Überstundenvergütung) zusätzlich in Rechnung gestellt.
  11. Der Auftragnehmer ist auch vor Abnahme (siehe Ziffer VII) berechtigt, angemessene Vorauszahlungen zu verlangen.
  12. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die im Zuge der Beratung geleisteten Stunden in Rechnung zu stellen.

VII. Abnahme

  1. Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.
  2. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Werktagen nach Ablieferung des Werkes schriftlich an den Auftragnehmer geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.

VIII. Haftung

  1. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Kennzeichen (Marken, Firmen, Geschmacksmuster), Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus, z.B. für abgebildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Auftraggeber. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.
  2. Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Materials bzw. der Daten ist der Auftraggeber für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.
  3. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm überlassene Daten, Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln.
  4. Der Auftragnehmer haftet bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für seine Erfüllungs- und Verrichtungshilfen bei nicht mittelbaren Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinnen.
  5. Farbabweichungen zwischen den fertigen Druckmedien und den Darstellungen der Grafiken auf dem Computer bzw. Heimdrucker gelten nicht als Mangel und können somit nicht beanstandet werden.
  6. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, ist der Auftragnehmer von den vereinbarten Abgabefristen entbunden.

VIIII. Vertragsstrafe, Schadensersatz

  1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Auftragnehmers erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Materials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
  2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100 % auf das vereinbarte bzw. übliche Nutzungshonorar zu zahlen.
  3. Bei fehlendem Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Angabe, welches Bild an welcher Stelle in welcher Publikation verwendet worden ist, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 50% des Nutzungshonorars zu zahlen.
  4. Durch die in Ziffer VIII. Abs. 9 vorgesehenen Zahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.

X. Datenschutz

  1. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass personenbezogene Daten von dem Auftragnehmer oder einem von diesem beauftragten Dritten während der Dauer des Vertragsverhältnisses in maschinenlesbarer Form gespeichert und verarbeitet werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszweckes und für Abrechnungszwecke erforderlich ist.
  2. Darüber hinaus wird der Auftragnehmer Daten nicht weitergeben, solange dieser nicht gesetzlich oder gerichtlich hierzu verpflichtet wird oder die Weitergabe für die Auftragserfüllung notwendig ist. Vor der Weitergabe von personenbezogenen Daten wird der Auftragnehmer den Auftraggeber rechtzeitig informieren, um diesem die Gelegenheit zu geben, den entsprechenden Dritten zu kontaktieren.

XI. Allgemeines, Gerichtsstand

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland. Gerichtsstand ist Bremen.
  2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  3. Alle Erklärungen vom Auftragnehmer können auf elektronischem Wege an den Auftraggeber gerichtet werden. Dies gilt auch für die Abrechnungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses.
  4. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
  5. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Erfüllungsort Bremen.